Von 1180 bis 1918 stellten die Wittelsbacher die Herrscher Bayerns, zunächst als Herzöge, später als Kurfürsten und Könige. Als 1180 Pfalzgraf Otto VI. von Wittelsbach als Otto I. Herzog von Bayern wurde, war der Eigenbesitz der Wittelsbacher eher gering. Ein Versuch, die losgelöste Steiermark wieder zu erwerben, scheiterte durch die Erfolglosigkeit des aus Bayern unterstützten Aufstandes des steirischen Adels im Landsberger Bund gegen Herzog Albrecht I. In der Folgezeit wurde Besitz der Wittelsbacher aber durch Kauf, Heirat, Erbschaft erheblich erweitert. Neu erworbenes Land wurde nicht mehr als Lehen vergeben, sondern durch eigene Dienstleute verwaltet. Auch starben in dieser Zeit mächtige Grafengeschlechter, wie die der Grafen von Andechs und von Bogen aus. 1214 wurde sein Sohn Ludwig I. von Wittelsbach mit der Pfalzgrafschaft bei Rhein belehnt.
Da es bei den Wittelsbachern wie bei vielen Herrscherhäusern dieser Zeit keine Bevorzugung des Erstgeborenen bei der Erbfolge gab, kam es 1255 zur Aufteilung in Oberbayern mit der Pfalz und dem Nordgau (mit Sitz in München) und Niederbayern (mit den Sitzen in Landshut und Burghausen). Darauf geht noch heute die Unterscheidung von Ober- und Niederbayern (vergleiche Regierungsbezirke) zurück.
Trotz erneuter Teilung nach einer kurzen Zeit der Wiedervereinigung erlangte Bayern mit Ludwig IV. dem Bayern einen neuen Höhepunkt der Macht, als dieser als erster Wittelsbacher 1328 die Kaiserwürde erhielt. Die von ihm neu hinzugewonnenen Gebiete Brandenburg (1323), Tirol (1342), die niederländischen Provinzen Holland, Seeland und Friesland und das Hennegau (1345) gingen jedoch unter seinen Nachfolgern wieder verloren. Tirol fiel bereits 1369 mit dem Vertrag von Schärding an die Habsburger, in Brandenburg folgten 1373 die Luxemburger, und die niederländischen Grafschaften fielen 1436 an Burgund. Im Hausvertrag von Pavia von 1329 teilte Kaiser Ludwig den Besitz in eine pfälzische Linie mit der Rheinpfalz und der später so
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